Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen alle 4 Sekunden.
                      Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus. fullsize
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen alle 4 Sekunden.
                      Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus. halfsize
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen alle 4 Sekunden. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Unfallversicherung

Was ist versichert?

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

  • Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).
  • Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt [ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung]. Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.
  • Verschiedene Tagegelder: Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B.
    • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld - für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden)
    • Unfall-Krankentagegeld - Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
  • Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
  • Übergangsleistung: Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teuere Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.

Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?

Basis-Rente Typische Ausschlüsse:
  • Bauch- und Unterleibsbrüche durch „Eigenbewegung“
  • Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
  • Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle
  • Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen
  • Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
  • vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung

Je nach gewähltem Tarif können die genannten Ausschlüsse aber dennoch teilweise abgesichert sein. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe und Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar.


Welche zusätzliche Versicherung sind zu empfehlen?

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Chefarzt.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

Finanzprofi Müller Logo
FPM FinanzProfiMüller UG
Koblenzer Str. 40a
56133 Fachbach

02603 131 62
F   02603 120 12
info@finanzprofimueller.de
Finanzprofi Müller berät Sie umfassend und professionell.