

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit,
werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Versicherter Personenkreis:
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.
Glasversicherung
Mietern empfehlen wir den Abschluss einer gesonderten Glasversicherung aus obig beschriebenem Grund.
Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen,
verantwortlich. Gerade weil die Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer
Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu
Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme
möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere
die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Kosten, die über eine
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden.
Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten
Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die
entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder
auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste
rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und
Anwaltsskosten beider Parteien. Daher macht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen
können, oder?