Finanzamt und „falsche Kunden“ hassen diesen Schutz, den Sie als Firma unbedingt haben sollten. Denn Streitfälle sind bekanntlicherweise nur eins teuer, nicht für Sie. Film ab!
Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Ver-sicherungsschutz.
Directors & Officers-Versicherung (D & O)
Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen
Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihre Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma - versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der
Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, sich vor den
Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen.
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit.
Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt
sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr
Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei
einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind
in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Rechtsschutzversicherung für Unternehmenslenker („Manager-Rechtsschutz“)
Dieser spezielle Rechtsschutz ist vor allem für Geschäftsführer und Vorstände interessant. Beispielsweise fallen deren
Arbeitsverträge nicht unter die Deckung eines Arbeits-Rechtsschutzes. Streitigkeiten könnten über einen Anstellungsvertrags- RS gedeckt werden. Auch persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über D & O und/oder speziellen
Vermögensschaden-RS gedeckt werden. Der dritte Baustein des „Manager-Rechtsschutzes“ deckt die strafrechtliche Verfolgung der versicherten Person. Diese Sonderform der Rechtsschutzversicherung ist jedem Firmenlenker nur
wärmstens zu empfehlen.
Eigenschadenversicherung
Ähnlich wie bei der D & O schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Handlungen
und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten). Auch
hier können größere Schäden verursacht werden: falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden, etc. Die
Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.