Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit
                      einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung
                      kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz- Versicherung können Sie vorsorgen. fullsize
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit
                      einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung
                      kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz- Versicherung können Sie vorsorgen. halfsize
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz- Versicherung können Sie vorsorgen.

Gewerbe-Rechtschutz

Gewerbe- und Rechtsschutzversicherung

Firmen und Gewerbe

Finanzamt und „falsche Kunden“ hassen diesen Schutz, den Sie als Firma unbedingt haben sollten. Denn Streitfälle sind bekanntlicherweise nur eins teuer, nicht für Sie. Film ab!

Für wen sind die Versicherungen?

Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.


Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.


Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer


Welche Leistungen sind u.a. versichert?

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten

Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.

Welche Leistungen sind u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
  • Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)

Basis-Rente

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat


Was ist zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Ver-sicherungsschutz.



Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Directors & Officers-Versicherung (D & O)
Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihre Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma - versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen.



Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Rechtsschutzversicherung für Unternehmenslenker („Manager-Rechtsschutz“)
Dieser spezielle Rechtsschutz ist vor allem für Geschäftsführer und Vorstände interessant. Beispielsweise fallen deren Arbeitsverträge nicht unter die Deckung eines Arbeits-Rechtsschutzes. Streitigkeiten könnten über einen Anstellungsvertrags- RS gedeckt werden. Auch persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über D & O und/oder speziellen Vermögensschaden-RS gedeckt werden. Der dritte Baustein des „Manager-Rechtsschutzes“ deckt die strafrechtliche Verfolgung der versicherten Person. Diese Sonderform der Rechtsschutzversicherung ist jedem Firmenlenker nur wärmstens zu empfehlen.


Eigenschadenversicherung
Ähnlich wie bei der D & O schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Handlungen und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten). Auch hier können größere Schäden verursacht werden: falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden, etc. Die Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.

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