Alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler
Gewinnminderung und -ausfall , nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichsräumlichkeiten
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung. Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zu Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
Eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung kann eine, den Krankheitsfall von Firmenlenkern mit abdeckende Alternative darstellen. Eine Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung oder ggf. eine Betriebsschließungsversicherung ergänzen den Versicherungsschutz. Des Weiteren ggf. eine Warenkreditversicherung und Sonderformen der Betriebsunterbrechungsversicherung, wie z. B. Maschinen-BU, Tierseuchen- BU, Transport-BU, Filmausfallversicherung u. ä.