Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen, als ein automobiler?
                      Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern fullsize
Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen, als ein automobiler?
                      Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern halfsize
Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen, als ein automobiler? Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern

KFZ-Versicherung

Im Standard-Repertoir einer jeden Versicherung und somit auch natürlich bei uns im Portfolio befindet sich die KFZ-Versicherung. Über die Haftplicht als Pflichtversicherung verfügt jeder KFZ-Eigentümer, während Teilkastko und Vollkasko wichtige Zusatzversicherungen darstellen. In unseren weiterführenden Informationen möchten wir uns auf besondere und exklusive Fahrzeuge wie zum Beispiel Oldtimer beziehen, da die Haftplicht, Teil- und Vollkastoversicherung jedem Autofahrer bekannt sein sollte.

Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung für Privatpersonen

Autofahren wird jetzt viel günstiger! Wie wir das machen, erfahren Sie in diesem Video! Wer immer noch zu viel zahlt, ist selber schuld!

Faktoren für die Einstufung des Automodells

GDV Typklassen

Für wen ist die Versicherung?

Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (PKW, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung

Besonderheit Oldtimer:
Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich Ihr Wagen in einem guten Allgemeinzustand befinden. In der Regel fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist. Je nach Anbieter und Tarif kann ggf. auch die Vorlage eines Oldtimer-Gutachtens und von Bildern gefordert werden. Auch ein Mindestwert des zu versichernden Fahrzeugs wird vereinzelt gefordert, wie ggf. auch ein Mindestalter der Fahrer. Oldtimerversicherungen haben i. d. Reg. keine Schadenfreiheitsklasse und werden daher im Schadensfall auch nicht zurückgestuft.

Basis-Rente


Was ist versichert?

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

  • • Haftpflicht-Versicherung
  • • Teilkasko-Versicherung
  • • Vollkasko-Versicherung
  • • Insassen-Unfallversicherung
  • • Schutzbriefversicherung
  • • Fahrerschutzversicherung

  • Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbietern noch um:
  • • All-Risk-Deckung
  • • Rabattschutz
  • • GAP-Deckung
  • • Auslandsschutz

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versichert?

  • • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem KFZ-Unfall
  • • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend alle Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt


Welche Gefahren sind u.a. nicht versichert?

  • • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
  • • Schäden beim Transport des Fahrzeugs

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).

Basis-Rente

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Exoten
Anders als bei „normalen“ Fahrzeugen, bei denen es nur nach Typ und Sonderausstattung geht, empfiehlt es sich, bei exklusiven Fahrzeugen ein Wertgutachten anfertigen zu lassen, das als Basis der Versicherungssumme dienen kann. Vor allem dann, wenn es sich nicht mehr um einen Neuwagen handelt, sind Sie so immer auf der sicheren Seite.

Oldtimer und Youngtimer
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Anpassung der Versicherungssummee (z. B. Wertsteigerung durch Restaurationsmaßnahmen oder Veränderungen der Marktsituation) selbst überwachen müssen!



Basis-Rente

Welche Zahlung werden im Schadenfall geleistet?

Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschaden den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.


Spezielle Sonderfälle(Oldtimer)

Sammlungen

Sammeln liegt in der Natur des Menschen. Diese Leidenschaft macht auch vor dem automobilen Bereich nicht Halt. Wer eine Sammlung hat, der hat diese nicht, damit er mit den Fahrzeugen fährt. Es ist mehr eine persönliche Ausstellung, bei der einzelne Fahrzeuge selten mal für eine Bewegungsfahrt aus der Halle rollen. Die meiste Zeit stehen sie sicher verräumt im Trockenen. Gegen manche Schadensereignisse sind auch Sammlungsfahrzeuge nicht sicher (z. B. Vandalismus nach Einbruch, herabfallende Hallenteile, etc.). Entsprechender Kaskoschutz stellt hier die Lösung dar, der teils individuell auf Ihren Bedarf hin abgestimmt werden kann. Auch Automuseen können ihre Exponate auf diesem Weg umfangreich und preiswert gegen Schäden absichern.

Rotes Oldtimer-Kennzeichen („07er Nummer“)

Im Kern handelt es sich beim roten Kennzeichen um ein Wechselkennzeichen für die eigene Sammlung. Allerdings ist der Einsatz der roten Nummer stark eingeschränkt. Erlaubt sind ausschließlich:

  • • Fahrten von und zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • • Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrten)
  • • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung
  • • Überführungsfahrten
  • • Prüfungsfahrten und Instandsetzungsfahrten

Da es behördlich vorgeschrieben ist, die Fahrten über ein mitzuführendes Fahrtenbuch zu dokumentieren, stellt das rote Kennzeichen keine echte Alternative für all jene dar, die Ihren Klassiker im Alltag bewegen möchten. Wer jedoch nur wenige Male im Jahr zu Oldtimertreffen oder -Rallyes fahren möchte, könnte hier eine flexible Lösung finden. Bedingt durch die teils schlechten Erfahrungen vieler Versicherer mit dem Missbrauch des roten Kennzeichens für KFZ-Händler, zeichnen nur noch sehr wenige Versicherer dieses spezielle KFZ-Risiko für Oldtimersammler.


Welche zusätzliche Versicherungen sind zu empfehlen?

Unfallversicherung
Wer viel mit PKW oder Motorrad fährt, ist einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Es empfiehlt sich, statt der Insassen-Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach eher. Sie ist für jeden die bessere Wahl.
Verkehrs-Rechtschutzversicherung
Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einem Verkehrs-Rechtsschutz übernommen. Er greift auch bei z. B. Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, als Geschädigter in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz stellt eine gute Ergänzung für jeden KFZ-Halter dar.

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