

Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich zeichnen.
Versichert ist das gesamte Montageobjekt – das heißt Konstruktionen aller Art, Anlagen, usw. – sowie die gesamte Montageausrüstung wie Werkzeug, Kräne, Gerüste oder Baubuden. Zudem können auch „fremde“ Sachen mitversichert werden.
Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab. Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Zusätzlich versichert werden können außerdem Schäden durch:
Der Versicherungsschutz betrifft den vereinbarten Montageplatz.
Bei einem Montageobjekt setzt sich die Versicherungssumme aus dem Kontraktpreis und den Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers zusammen. Bei der Montageausrüstung gilt deren Neuwert. Bei fremden Sachen wird eine Entschädigungsgrenze entsprechend der möglichen Gefährdung auf Erstes Risiko versichert.
Der Versicherungsnehmer erhält bei einer zerstörten oder abhanden gekommenen Sache den Zeitwert, abzüglich des Wertes der Reste. Bei einer beschädigten Sache werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. In allen Fällen gilt eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Als sinnvolle Ergänzung zu einer Montageversicherung empfiehlt sich eine zusätzliche Montage-Betriebsunterbrechungs- Versicherung. Diese garantiert den Ersatz der entgehenden Gewinne während der Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens bzw. die Übernahme der laufenden Betriebskosten.