

Der gesamte Hausrat, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.
Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).
Die Standarddeckung umfasst:
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert
von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen
Unterversicherung.
Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert
werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko
der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Werts kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen.
Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung
darstellen.
Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohfläche tarifiert wird.
Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale
Maximalentschädigung.
Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Aufstellung aller Objekte höheren Werts zu erstellen und deren Vorhandensein mit Bild
zu dokumentieren. Erweitern Sie dieses Verzeichnis mit jedem Neuerwerb und übermitteln Sie dem Versicherer eine
Kopie.
Die Hausratversicherung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auch einige Nebenereignisse wie Überspannung durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und Raub sind so bereits versichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können sind so bereits abgedeckt. Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten. Wir möchten Ihnen hier gerne aufzeigen, wofür Sie die beiden Deckungserweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ benötigen und bei welchen Schadenszenarien deren Deckung greifen würde.
Elementarschäden
Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen
führen. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden, sondern auch aus dem Aufwand,
der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen
schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.
Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei auch keine
Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt, oder der Mensch ihn verursacht hat. Fast einstimmig
ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir
können Ihnen nur wärmstens empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und sich diese wichtige
Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.
Unbenannte Gefahren - Versichert gegen (fast) alles mögliche...
Die Basisgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung
dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt. Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Hab und Gut erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine
Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese zugegeben schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde.
Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und
Kernenergie.
In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde. Genau diese theoretische Fülle versicherter Schadensursachen macht diese Deckung für Kunden oft zu etwas sehr suspektem. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung.
Glasversicherung
Hierüber sind Bruchschäden an plane Mobiliar- und Gebäudeverglasungen absicherbar (auch z. B. ein Glaskochfeld). Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen. Speziell für Mieter empfehlenswert, da Glasschäden
an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden.
Instrumentenversicherung
Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten und Zubehör (z. B. Verstärker, Mischpult, etc.) schnell
hohe Werte an. Eine Instrumentenversicherung deckt nahezu alle Gefahren ab - auch z. B. auf Reisen. Auch bei Verleihen
versicherter Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt.
Kunst-/Sammlungsversicherung
Besondere Dinge benötigen besonderen Versicherungsschutz. Kunstgegenstände und Sammlungen (auch z. B. eine
Schallplatten- oder Puppensammlung) können über eine umfangreiche „All-Risk-Deckung“ abgesichert werden. Versichert
sind u. a. auch die Kosten für Restauration oder nötigen Reisen zur Wiederbeschaffung abhandengekommener
Kunst- bzw. Sammlungsgegenstände.
Gebäudeversicherung
Da bei fast allen Hausratschäden auch automatisch das Gebäude betroffen ist, sollte jeder Gebäudebesitzer eine entsprechende
Gebäudeversicherung abschließen. Es ist empfehlenswert, nicht nur die klassische Brandversicherung abzuschließen, sondern auch mind. die Gefahren Leitungswasser und Sturm mit einzuschließen. Angesichts der Häufung
schwerer Unwetter in den letzten Jahren ist es nicht verwunderlich, dass bereits einige Landesregierungen den Abschluss
einer Elementarschadendeckung propagieren.